Interventionen zur Klärung der Kindeswohlgefährdung
- Frühe Wahrnehmung und Feststellung von Auffälligkeiten des Kindes in Familie, Kita, Schule und anderen Institutionen, genaue Beobachtung, Reflektion und Dokumentation
- Einbindung von Kolleg*innen, Team und Leitung, kollegialer Austausch über Beobachtungen und Zusammentragen weiterer Informationen über Kind und Familie, Hypothesenbildungen
- Interne Klärung, wer Vertrauensperson/ Bezugsperson für das Kind wird, Festlegung der Aufgaben und Unterstützung für diese*n Mitarbeiter*in sowie Einschätzung der unmittelbaren akuten, drohenden oder möglichen Gefährdung
- Bei Bedarf Hinzuziehen einer erfahrenen externen Fachkraft für die Vertrauensperson, das Team und die Leitung
- Entscheidung über weitere Vorgehensweise, Erstellung eines Schutzplans, Absprache von Handlungsschritten
- Aufbau des Kontakts zu den Eltern mit dem Schwerpunkt der Übermittlung der Sorge um das Kind – ohne Verdachtsäußerung!!! Zur Überprüfung der Offenheit der Eltern für die Belange des Kindes
- Hinzuziehen der erfahrenen Fachkraft bei fortgesetzter Gefährdung im Elternkontakt und mit dem Kind
- Je nach Problemlage Angebot für die Familie für Hilfe und Unterstützung oder angekündigte Einbeziehung des Jugendamtes in den weiteren Klärungsprozess
- Gemeinsame Hilfeplanung aller Beteiligten und Rückmeldung des Jugendamtes über den Hilfeverlauf bei den mit eingebundenen Verantwortungsträgern
- Aktivierung eines unterstützenden Netzwerkes für die Familie, z. B. Begleitung zu Eltern-Kind-Zentren oder weiteren Kontakten im sozialen Nahraum